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Das neue Textil­kennzeichnungs­gesetz ist da!

Am 24. Februar 2016 ist das neue deutsche Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) in Kraft getreten. Das Gesetz bringt vor allem auch für Unternehmen in der Luxusbranche wichtige Änderungen mit sich.

Folgendes wird durch das neue Gesetz geregelt:

 

  • Die Aufsichtsbehörden müssen zukünftig die Kennzeichnung von Textilien proaktiv prüfen. Wird ein Verstoß festgestellt, muss dieser von den Behörden verfolgt werden.

 

  • Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Etikettierungs- oder Kennzeichnungspflicht verstößt, muss zukünftig unter Umständen tief in die Tasche greifen. Eine Ordnungswidrigkeit kann jetzt mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro (anstelle von bislang 5.000 Euro) geahndet werden. Nicht oder falsch gekennzeichnete Textilien können jetzt von den Behörden eingezogen werden. Das kann bei hochpreisigen Textilien aus dem Premiumsegment erhebliche Verluste bedeuten.

 

  • Darüber hinaus regelt das Gesetz die sich schon aus der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung ergebende allgemeine Verpflichtung sowohl der Hersteller und Einführer als auch der Händler, Textilerzeugnisse aller Art zu etikettieren und zu kennzeichnen. Das betrifft auch Textilien aus dem Luxusbereich.

 

  • Wie das genau auszusehen hat, ergibt sich in erster Linie aus der Textilkennzeichnungsverordnung, auf die das neue Gesetz verweist. Das TextilKennzG regelt aber einige deutsche Besonderheiten. Beispielsweise müssen alle Angaben auf Deutsch gemacht werden. Fremdsprachen sind nur zusätzlich zu den deutschsprachigen Angaben erlaubt. Das bedeutet, dass Unternehmen in Deutschland mehrsprachige Etiketten verwenden können, was eine einheitliche Etikettierung von Waren erlaubt.

 

  • Das neue Gesetz stellt klar, dass alle Regelungen auch für den Onlinehandel gelten.

 

  • Um kostenpflichtige Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden zu vermeiden und die Prüfungen der Behörden unbeschadet zu überstehen, sollten sich alle betroffenen Unternehmen – und vor allem die im Premiumsegment – jetzt verstärkt mit dem Thema Textilkennzeichnung auseinandersetzen. Bei Verstößen drohen ab sofort nämlich auch noch empfindliche Bußgelder und die Einziehung der betroffenen Waren.

Rechtsanwältin Janina Voogd, LL.M. (Cape Town), Noerr LLP, München

E-Mail: janina.voogd@noerr.com, Telefon: +49 89 28628-307