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Markenschutz

Eine große Herausforderung für die Markenwirtschaft: Gesetzliche Verpflichtung der Plattformen zu proaktiven Maßnahmen, um den illegalen Onlinehandel mit Fälschungen einzudämmen – rein freiwillige Maßnahmen reichen nicht aus!

Ergänzend zu den Vorschlägen zum europaweiten Onlinehandel veröffentlichte die EU-Kommission am 28. September 2017 eine Mitteilung zum Umgang mit illegalen Onlineinhalten. Darin fordert die Kommission Onlineplattformen auf, mehr Verantwortung im Kampf gegen illegale Inhalte zu übernehmen. Onlineplattformen sollten – in Anbetracht ihrer zentralen Rolle und Fähigkeiten und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten – wirksame proaktive Maßnahmen ergreifen, um illegale Inline-Inhalte zu erkennen und zu entfernen. Auch wenn der Ansatz gut und sehr zu begrüßen ist, belässt es die Kommission vorerst bei „freiwilligen“ Maßnahmen.

Eine rechtlich verbindliche Regelung will die EU Kommission nicht einführen. Dieses Versäumnis ist aus Sicht des Markenverbandes zu kritisieren. „Freiwillige“ Maßnahmen seitens der Plattformen werden bereits seit längerem praktiziert. Leider ohne nennenswerten Erfolg. Die Zollzahlen der letzten Jahre zeigen, dass die Anzahl der über das Internet verkauften Fälschungen ansteigend ist. Weder die vielen Vorkehrungen seitens der Rechteinhaber noch die verstärkten Maßnahmen des Zolls können verhindern, dass immer mehr Fälschungen die Verbraucher erreichen. Die Schlüsselrolle der Plattformen im Kampf gegen illegale Angebote liegt auf der Hand.

Erklärtes Ziel der Kommission ist zudem, mangelndes Konsumentenvertrauen in den Onlinehandel zu beseitigen. In diesem Zusammenhang hat der Markenverband einen klaren Kritikpunkt: Die EU-Kommission übersieht vollständig die Tatsache, dass mangelndes Konsumentenvertrauen im Onlinehandel ursächlich auch auf der hohen Anzahl gefälschter Produkte beruht, die über das Internet verkauft werden.

Um die Verbraucher besser vor dem Kauf von Fälschungen zu schützen, ist es konsequenterweise unabdingbar, Plattformbetreibern proaktive Sorgfaltspflichten aufzuerlegen, und das nicht nur freiwillig, sondern rechtlich verbindlich. Diese sind ein sehr wesentliches, wenn nicht sogar das entscheidende fehlende Puzzleteil, um erfolgreich gegen Produktfälschungen vorgehen zu können. Der Markenverband und seine Partner betonen daher, dass sie die Plattformen als Partner bei der Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie gewinnen möchten. Dies würde das Konsumentenvertrauen in den Onlinehandel merklich steigern und wäre zum Wohle aller potenziellen Opfer von Produkt- und Markenpiraterie.



Bei der Diskussion in Brüssel ist festzustellen, dass seitens der Onlinehandelsplattformen mit sehr hohem Lobbyingaufwand genau gegen eine solche Verpflichtung zu gesetzlich auferlegten Sorgfaltspflichten gearbeitet wird. Dies und die Hoffnung, dass Haftungsprivilegien die Entwicklung europäischer Hostprovider fördern könnten, führen derzeit zu einer Verkennung der tatsächlichen Situation in den europäischen Institutionen.

Der Markenverband wird sich daher weiterhin auf Brüsseler Ebene konsequent für die Interessen der Markeninhaber einsetzen. Ziel ist es, die Belange der Markenunternehmen in den politischen Willen der europäischen Institutionen entsprechend einzubringen, das Scheitern der bisherigen Haftungsprivilegierung aufzuzeigen sowie die für den stationären Handel geltenden Sorgfaltspflichten entsprechend für Onlinehändler durchzusetzen.

Der Markenverband weist sowohl auf deutscher als auch EU-Ebene nachdrücklich darauf hin, dass kein wirtschaftlicher und technischer Fortschritt in der EU auf Kosten des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes sowie Verletzung geistiger Eigentumsrechte erfolgen darf.

Foto: iStock